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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lehrgänge und Erste-Hilfe-Kurse (Erste-Hilfe-Ausbildung, Erste-Hilfe Fortbildung/Training, Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder, Erste Hilfe am Kind, Erste Hilfe mit Kindern), Notfalltrainings, Ausbildung von Brandschutzhelfern und Workshops von Lernimpuls-Aachen.

1. Anmeldung

Zur Teilnahme an den Lehrgängen ist eine verbindliche Anmeldung erforderlich.

Die Anmeldung muss schriftlich erfolgen (Online, per E-Mail, SMS, WhatsApp oder Post). Durch die schriftliche Buchungsbestätigung (per E-Mail oder Whatsapp) von Lernimpuls-Aachen wird die Anmeldung verbindlich und es kommt ein Vertrag zustande.

Der Vertrag kommt ebenfalls zustande, wenn die vollständige Lehrgangsgebühr vorab auf dem Konto von Lernimpuls-Aachen eingegangen ist (Überweisung, Paypal, Eventbrite) und die Teilnahmemöglichkeit durch Lernimpuls-Aachen schriftlich (Per E-Mail oder Whatsapp) bestätigt wurde.

Die Angabe der Personalien muss wahrheitsgemäß erfolgen (Name, Vorname, Geburtsdatum, aktuelle Wohnanschrift). Vor Ort werden die Personalien mit einem Lichtbildausweis abgeglichen.

2. Lehrgangsgebühren

Öffentliche Lehrgänge:

Die fälligen Lehrgangsgebühren (außer bei Kostenübernahme durch eine Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse) sind bei öffentlichen Lehrgängen (Erste Hilfe Ausbildung / Erste Hilfe Fortbildung / Erster Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen /Brandschutzschulungen etc.)

vorab per Überweisung:                                       oder per Paypal:

Lernimpuls-Aachen                                               info@lernimpuls-aachen.de

Sparkasse Aachen

IBAN  DE33 3905 0000 1073 3674 58

BIC     AACSDE33XXX

an Lernimpuls-Aachen zu entrichten.

Am Lehrgangstag selbst besteht die Möglichkeit mittels EC-Karte die fällige Lehrgangsgebühr zu entrichten.

Barzahlung ist nicht möglich!

Bei allen anderen Lehrgängen, Seminaren und Workshops ist der fällige Betrag nach Erhalt der Rechnung oder wie bei Vertragsabschluss, bzw. in der Rechnung angegeben, zu überweisen.

Ist die Lehrgangsgebühr bis zum Fristablauf der Rechnung (in der Regel nach 7 Tagen) nicht vollständig auf unserem Konto eingegangen oder bis zum Ablauf des Kurses nicht vollständig entrichtet worden, erhält der Teilnehmer keine Lehrgangsbescheinigung, bis die Rechnung beglichen ist.

 

Die Lehrgangsgebühren betragen bei öffentlichen Lehrgängen:

  • Erste-Hilfe-Kurs 9 UE ab 45,- Euro
  • Erste-Hilfe-Fortbildung 9 UE ab 45,- Euro
  • Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder 9 UE ab 45,- Euro
  • Erste Hilfe am Kind 4 UE ab 30,- Euro / Paare ab 50,- Euro
  • Ausbildung von Brandschutzhelfern 4 UE ab 99,- Euro

 

Die genaue Lehrgangsgebühr ist auf unserer Homepage beim jeweiligen Kurs angegeben.

Die Lehrgangsgebühren gelten pro Person.

 

Bei BG-Kursen gilt immer die vorgegebene aktuelle Gebührenordnung.

Eine Unterrichtseinheit (UE) entspricht 45 Minuten.

Mögliche Sonderkonditionen und/oder Sonderregelungen finden Sie in unseren jeweiligen Angeboten.

Die Zahlungen haben unabhängig von den Leistungen Dritter zu erfolgen.

 

3. Gutscheine

Die Inanspruchnahme von Gutscheinen muss bei der Anmeldung angegeben werden. Es kann immer nur 1 Gutschein pro Person eingelöst werden. Diese sind nicht kombinierbar. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.

Bei Nichtteilnahme, trotz verbindlicher Anmeldung gemäß §1 unserer AGB, werden die vollen Lehrgangsgebühren gemäß §2 unserer AGB in Rechnung gestellt.

 

4. Lehrgänge für Unternehmen und Einrichtungen

 

Abrechnung über Berufsgenossenschaft / Unfallkasse

Für die Aus- und Fortbildung der betrieblichen Ersthelfer, ist das Abrechnungsformular der Berufsgenossenschaft / Unfallkasse bis zum Lehrgangsbeginn im Original und vollständig ausgefüllt abzugeben. Kopien werden nicht anerkannt.

Liegt das Abrechnungsformular nicht oder nicht korrekt ausgefüllt vor, bekommen die entsprechenden Teilnehmer keine Lehrgangsbescheinigung.

Sollte das Abrechnungsformular nicht bis spätestens 10 Tage nach dem Lehrgang nachgereicht worden sein, werden dem Anmelder (entsendendes Unternehmen oder Teilnehmer selbst) die Lehrgangsgebühren wie in §2 beschrieben in Rechnung gestellt. Sollte die Berufsgenossenschaft nach durchgeführten Lehrgängen eine Zahlung allgemein oder für einzelne Mitarbeiter ablehnen, müssen die anfallenden (Rest-)Kosten durch den Anmelder (entsendendes Unternehmen oder Teilnehmer selbst) getragen werden.

Hierbei sind die Besonderheiten der jeweiligen Berufsgenossenschaft zu berücksichtigen. Da die Berufsgenossenschaften unterschiedliche Anforderungen an ihre Mitgliedsbetriebe stellen, sollte vorab eine Anfrage durch das Unternehmen an die eigene Berufsgenossenschaft gestellt werden, für wie viele Mitarbeiter die Kosten übernommen werden und für welches Kursformat (Erste-Hilfe-Ausbildung, Erste-Hilfe-Fortbildung oder Erste-Hilfe-Schulungen in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder).

 

Abrechnung über das Unternehmen / die Einrichtung

Für Kurse in oder für Unternehmen und Einrichtungen, die nicht über die BG abgerechnet werden, gelten die individuell getroffenen Vereinbarungen.

 

5. Lehrgangszeiten

Es gelten die Lehrgangszeiten nach den Angaben auf unserer Webseite https://www.lernimpuls-aachen.de.

Für Inhouse-Lehrgänge oder geschlossene Lehrgänge (siehe § 7) können andere Zeiten vereinbart werden, wobei die vorgegebenen Zeiten und gesetzlichen Regelungen eingehalten werden und die Zeiten dem Ausbilder zuzumuten sein müssen.

 

6. Bescheinigungen / Fotos

Bescheinigungen und Fotos werden nur dann ausgestellt und ausgehändigt, wenn:

  • die Lehrgangsgebühr vollständig entrichtet wurde
  • das Abrechnungsformular der BG oder der Gutschein der Unfallkasse vorliegt
  • alle Unterrichtsthemen besucht wurden
  • die Personalien anhand eines Lichtbildausweises auf Richtigkeit überprüft werden konnten

Der Teilnehmer / Kunde ist gehalten die Bescheinigungen / Fotos noch vor Verlassen der Lehrgangsörtlichkeit auf Fehler zu überprüfen und Lernimpuls-Aachen, bzw. den entsprechenden Ausbilder darauf aufmerksam zu machen.

Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.

Ein Rechtsanspruch auf das Ausstellen einer neuen Bescheinigung / neuer Fotos (nach §6a) oder einer Ersatzbescheinigung (nach §6b) besteht nicht.

 

7. Stornogebühren / Nicht-Teilnahme

  • bis 2 Tage vor Lehrgangsbeginn: kostenlos
  • weniger als 2 Tage vor Lehrgangsbeginn: volle Lehrgangsgebühr

Sollte für den fehlenden Teilnehmer ein Ersatzteilnehmer gestellt werden können, entfallen die Stornogebühren. Stornierungen durch Teilnehmer oder durch das entsendende Unternehmen haben schriftlich zu erfolgen.

Die Abmeldung für öffentliche Lehrgänge ist bis zu 2 Tage vor Lehrgangsbeginn ohne Abzüge möglich.

Darüber hinaus werden bei nicht Erscheinen, ohne vorherige schriftliche Absage, 100% der Lehrgangsplatzgebühr in Rechnung gestellt.

Bei Absagen aufgrund von Krankheit, innerhalb der letzten 2 Tage vor Lehrgangsbeginn, muss binnen 3 Werktagen nach Lehrgangsdatum ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Andernfalls wird auch hier 100% der Kursgebühr in Rechnung gestellt.

Eine Abmeldung / Stornierung aus Krankheit oder sonstigen Gründen nach Lehrgangsbeginn ist nicht kostenfrei möglich. Hier wird ebenfalls die volle Lehrgangsgebühr in Rechnung gestellt.

Zur Wahrung der Frist bei Absagen, genügt der rechtzeitige Eingang per E-Mail oder Post bei Lernimpuls-Aachen, Großkölnstraße 56, 52062 Aachen, Inh. B. Voigt – Email: info@lernimpuls-aachen.de.

 

8. Inhouse-Lehrgänge / geschlossene Lehrgänge

Für Inhouse-Lehrgänge (Lehrgänge, die in den Räumlichkeiten des Unternehmens stattfinden) bzw. für geschlossene Lehrgänge (z.B. Vereine, Firmen, Sportgruppen, etc.) muss die Teilnehmerzahl je Kurs mindestens 10 Teilnehmer betragen. Wird die Teilnehmerzahl unterschritten, hat der Vertragspartner die Differenz zu 10 Teilnehmern zu tragen.

Bei Inhouse-Lehrgängen, außerhalb der Städteregion Aachen berechnen wir eine Anfahrtspauschale in Höhe von 0,35€/km je Fahrstrecke (Hin- und Rückfahrt) pro Kurstermin. Ab 40km Entfernung berechnen wir die Fahrtzeit mit 25,- Euro pro angefangene Stunde

Mögliche Sonderkonditionen und / oder Sonderregelungen finden Sie in unseren jeweiligen Angeboten.

Für Lehrgänge außerhalb unserer Räumlichkeiten müssen, nach den Vorgaben der Berufsgenossenschaft, geeignete Räume und Einrichtungen vorhanden sein.

Es muss ein Raum zur Verfügung stehen, der eine Grundfläche von mindestens 50m² aufweist und in dem 20 Personen durch theoretischen Unterricht und praktische Übungen in Erster Hilfe geschult werden können.

Der Raum muss über ausreichend Beleuchtung, Lüftungsmöglichkeiten und bei niedrigen Temperaturen über eine Heizung verfügen.

Zudem müssen Sitz- und Schreibmöglichkeiten, sowie Waschgelegenheiten und Toiletten vorhanden sein.

Es muss die Möglichkeit bestehen, einen Beamer zum Einsatz zu bringen.

 

9. Kursabsagen durch Lernimpuls-Aachen 

Ein Lehrgang kann durch Lernimpuls-Aachen abgesagt werden, wenn die erforderliche Mindestteilnehmerzahl (6 Teilnehmer) nicht erreicht wird.

Die Absage wird dem Teilnehmer bzw. Auftraggeber rechtzeitig, jedoch mindestens 2 Werktage vor Lehrgangsbeginn bekannt gegeben.

Sollte aus Gründen höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen oder plötzlicher Krankheit eines Ausbilders der Lehrgang kurzfristig ausfallen müssen, ist dies möglich.

Lernimpuls-Aachen bemüht sich in solchen Fällen unverzüglich um einen Ersatztermin. Sollte kein passender Ersatztermin angeboten werden können, werden bereits gezahlte Lehrgangsgebühren zurückerstattet.

Darüberhinausgehende Rechtsansprüche, insbesondere die Erstattung der Kosten aus Arbeitsausfall, Fahrtkosten, etc. bestehen nicht.

 

10. Nutzung von Mobiltelefonen, Tablets und sonstigen elektronischen Geräten

Die Nutzung von Mobiltelefonen, Tablets und sonstigen elektronischen Geräten ist während der Unterrichtszeit untersagt.

Der Veranstaltungsleiter kann in wichtigen Einzelfällen von dieser Regelung abweichen und einzelnen Teilnehmern die Nutzung erlauben (z.B. Schwangerschaft der Ehefrau). Verstöße gegen §10 können zum Ausschluss von der Veranstaltung gemäß §11 führen.

 

11. Ausschluss von der Teilnahme

Lernimpuls-Aachen ist berechtigt, Teilnehmer in besonderen Fällen, z.B. bei Zahlungsverzug, Störungen der Veranstaltung und des Betriebsablaufs, zu spätem Erscheinen am Lehrgangstag (>20 Minuten), Fehlen der in der Anmeldung zugesicherten Teilnahmevoraussetzungen, nicht-erfolgreiche Absolvierung von Zwischenprüfungen oder Lernbilanzen, von der weiteren Teilnahme auszuschließen.

Beispiele für Störungen der Veranstaltung und des Betriebsablaufes (nicht abschließend):

  • Teilnahme unter dem Einfluss berauschender Mittel (Rest-Alkohol, Drogen).
  • Fehlende Zugangsvoraussetzungen, z.B. 3G-Nachweis (Impfnachweis, Nachweis der Genesung, max. 48 Stunden alter negativer Corona-Schnelltest), sofern dies aktuell gefordert wird.
  • Verbreiten starker Gerüche (Rest-Alkohol, mangelnde Körperhygiene, zu viel Parfum)
  • Dauerndes lautes (Dazwischen-)Reden oder dauernde Gespräche mit anderen Teilnehmern
  • anmaßendes oder beleidigendes Verhalten gegenüber dem Veranstaltungsleiter oder anderen Teilnehmern
  • Missachten der Anweisungen des Veranstaltungsleiters
  • Extremistische / Radikale Äußerungen, Zeichen oder Tattoos, die der freiheitlich-demokratischen Grundordnung widersprechen

In diesen Fällen hat Lernimpuls-Aachen einen Anspruch auf die Zahlung der vollen Kursgebühr.

 

12. Haftung / Hausordnung / Verschwiegenheit

Die Haftung von Lernimpuls-Aachen, mit Ausnahme von Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, ist ausgeschlossen. Es sei denn, dass der Schaden auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten von Lernimpuls-Aachen, ihrer gesetzlicher Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruht.

Während des Lehrgangs / Seminars entstandene Schäden sind der Seminarleitung und Institutsleitung unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

Die Hausordnung ist bei Veranstaltungen in den Räumlichkeiten von Lernimpuls-Aachen zu beachten. Die Verschwiegenheitsverpflichtung, insbesondere von persönlich Besprochenem wird mit der Anmeldung uneingeschränkt anerkannt.

Die Haftung für unvorhersehbare atypische Schäden wird ausgeschlossen. Lernimpuls-Aachen übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der ausgehändigten Materialien und vermittelten Informationen. Haftungsansprüche gegen Lernimpuls-Aachen, unabhängig davon ob materieller oder ideeller Art, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der ausgehändigten Materialien und vermittelten Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und/oder unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen.

 

13. Besondere Bedingungen aufgrund der Corona-Schutzverordnung / Einschränkungen durch die Corona-Pandemie

 Lernimpuls-Aachen richtet sich bei der Durchführung der Kurse immer nach den aktuell geltenden rechtlichen Begebenheiten. Dies sind u. a. die Corona-Schutzverordnung des Landes NRW, die Allgemeinverfügungen der Städte, in denen die Kurse stattfinden, sowie individuell erlassene Anordnungen der einzelnen Behörden.

Sollten Kurse aufgrund der o. g. Bestimmungen oder sonstigen Gründen, die sich aus dem IFSG ergeben, abgesagt werden, so wird dies den Teilnehmern unverzüglich per Mail mitgeteilt.

Sollte ein Kurs, der bereits begonnen hat, aufgrund der o.g. Bestimmungen abgebrochen werden müssen, besteht kein Anspruch auf Erstattung der Kursgebühr.

Vielmehr wird Lernimpuls-Aachen den verbliebenen Kursteil zu einem erlaubten Zeitpunkt nachholen.

 

14. Nebenabreden

Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

 

15. Datenschutz

Es erfolgt die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß § 33 Bundesdatenschutzgesetz. Die Daten werden ausschließlich für innerbetriebliche Zwecke verwendet. Dem Datenschutz wird entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen Rechnung getragen (siehe Impressum).

 

16. Sonstiges

Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Vertragsparteien ist Aachen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so behalten die übrigen Bestimmungen ihre Gültigkeit. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen und im Falle fehlender Regelungen ist eine angemessene Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck beider Parteien am ehesten entspricht.

 

Aachen, Januar 2023

AGB als PDF-Download: 230120 AGB Kurse